Allgemeine Geschäftsbedingungen


1) Die Kursanmeldung gilt als verbindlich. Bei Absage bis 2 Wochen vor Kursbeginn sind 25% Stornogebühren, bei Absage bis 1 Woche vor Kursbeginn 50% Stornogebühren fällig.
Danach ist keine Absage mehr möglich. 

Bei Fernkursen entspricht das Anmeldedatum dem Kursbeginn. 

Die Stornogebühren richten sich nach der Gesamtkursgebühr.


2) Sollte ein Kursteilnehmer kurzfristig verhindert sein, kann ihm ein Ersatztermin angeboten werden. Vorausgesetzt, das die Kursgebühr bereits bezahlt wurde.

Sollte der Kursleiter kurzfristig ausfallen und kein Ersatz zur Verfügung stehen, wird der Kurstermin verschoben. In diesem Fall hat jeder Kursteilnehmer ein außerordentliches Rücktrittsrecht.


3) Eine Abmeldung vom laufenden Kurs aufgrund einer Untauglichkeit, die beim ärztlichen Zeugnis diagnostiziert wurde, ist nicht möglich. Im Zweifel bitte vorab die ärztliche Tauglichkeit prüfen lassen, insbesondere rot-grün-Anomalie und Hörtest. 



4) Der Sportbootführerschein See bzw. Binnen muss spätestens 12 Monate nach Kursbeginn mit der Theorieprüfung bestanden sein. Nach 24 Monaten muss auch die praktische Prüfung bestanden sein, wobei  zwischen Theorieprüfung und Praxisprüfung maximal 12 Monate liegen dürfen. Andernfalls gilt der Führerschein als abgebrochen.

Der Sportküstenschifferschein muss spätestens 12 Monate nach Kursbeginn mit der Theorieprüfung bestanden sein. Nach 36 Monaten muss auch die praktische Prüfung bestanden sein, wobei zwischen Theorieprüfung und Praxisprüfung maximal 24 Monate liegen dürfen. Andernfalls gilt der Führerschein als abgebrochen.

Die Funkscheine SRC und UBI müssen spätestens 24 Monate nach Kursbeginn mit der Theorie- und Praxisprüfung bestanden sein. Andernfalls gilt der Führerschein als abgebrochen.

Für das Bodenseeschifferpatent gibt es aktuell keine Fristen.