AGB

§1
Die abgeschlossenen Onlineanmeldungen sind verbindlich.

§2
Bei Absage bis 2 Wochen vor Kursbeginn sind 25% Stornogebühren, bei Absage bis 1 Woche vor Kursbeginn 50% Stornogebühren fällig. Danach ist keine Absage mehr möglich. 

Bei Fernkursen ist das Anmeldedatum der Kursbeginn.

Bei Segeltörns ist keine Absage möglich, Reiserücktrittsversicherung wird  dringend empfohlen.

§3
Die Stornogebühren richten sich nach der Gesamtkursgebühr.

§4
Sollte ein Kursteilnehmer krankheitsbedingt kurzfristig absagen, kann ihm einmal ein Ersatztermin gewährt werden. Voraussetzung ist allerdings, das die Kursgebühr bis zum Zeitpunkt der Absage bezahlt wurde.  
 
§5
Sollte der Kursteilnehmer aufgrund einer Erkrankung, die sich erst bei der ärztlichen Untersuchung ergibt, nicht zur Prüfung zugelassen werden, kann die Kursgebühr nicht zurückgefordert werden. Bei gesundheitlichen Bedenken wird empfohlen, bereits vor Kursbeginn die ärztliche Untersuchung durchführen zu lassen.

§6
Sollte der Kursleiter kurzfristig erkranken und kein Ersatz verfügbar sein, wird der Kurs zu einem späteren Zeitpunkt neu angesetzt. Jeder Kursteilnehmer kann hier von seinem außerordentliches Kündigungsrecht Gebrauch machen.

§7
Die Kursgebühr ist spätestens bei Kursbeginn fällig.

§8
Der Kurs zum Sportbootführerschein muss spätestens 12 Monate nach Kursbeginn mit der Theorieprüfung, 24 Monate nach Kursbeginn mit der Praxisprüfung erfolgreich abgeschlossen sein, wobei zwischen Theorie- und Praxisprüfung maximal ein Jahr liegen darf. Andernfalls gilt der Kurs als abgebrochen. 

Der Kurs zum Sportküstenschifferschein muss spätestens 24 Monate nach Kursbeginn mit der Theorieprüfung, 36 Monate nach Kursbeginn mit der Praxisprüfung erfolgreich abgeschlossen sein, wobei zwischen Theorie- und Praxisprüfung maximal 24 Monate liegen dürfen. Andernfalls gilt der Kurs als abgebrochen. 

Alle anderen Kurse müssen innerhalb von 12 Monaten nach Kursbeginn abgeschlossen sein. Andernfalls gilt auch hier der Kurs als abgebrochen.


Stand 01.01.2023