Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Kurse der Nautikschule


§1 Stornogebühren bei allgemeiner Kursabsage
a) Die Kursanmeldung gilt als verbindlich. Bei Absage bis 2 Wochen vor Kursbeginn sind 25% Stornogebühren, bei Absage bis 1 Woche vor Kursbeginn 50% Stornogebühren fällig.
Danach ist keine Absage mehr möglich.

b) Bei Fernkursen entspricht das Anmeldedatum dem Kursbeginn.

c) Die Stornogebühren richten sich nach der Gesamtkursgebühr.


§2 Kurzfristige krankheitsbedingte Kursabsage
a) Sollte ein Kursteilnehmer kurzfristig krank werden, kann ihm einmal ein Ersatztermin angeboten werden. Vorausgesetzt, das die Kursgebühr bereits bezahlt wurde.

b) Sollte der Kursleiter kurzfristig, krankheitsbedingt ausfallen und kein Ersatz zur Verfügung stehen, wird der Kurstermin verschoben. In diesem Fall hat jeder Kursteilnehmer ein außerordentliches Rücktrittsrecht.


§3 Abmeldung vom laufenden Kurs
a) Eine Abmeldung vom laufenden Kurs ist nicht möglich. 

b) Eine Abmeldung vom laufenden Kurs aufgrund einer Untauglichkeit, die beim ärztlichen Zeugnis diagnostiziert wurde, ist ebenfalls nicht möglich.



§4 Zulassung zur Prüfung
a) Der Sportbootführerschein See bzw. Binnen muss spätestens 12 Monate nach Kursbeginn mit der erfolgreichen Theorieprüfung abgeschlossen sein, andernfalls werden wir den Kursteilnehmer nicht mehr zur Prüfung melden. Nach 24 Monaten muss auch die praktische Prüfung bestanden sein, wobei  zwischen Theorieprüfung und Praxisprüfung maximal 12 Monate liegen dürfen. Andernfalls gilt der Führerschein als abgebrochen.

b) Der Sportküstenschifferschein muss spätestens 12 Monate nach Kursbeginn mit der erfolgreichen Theorieprüfung abgeschlossen sein, andernfalls werden wir den Kursteilnehmer nicht mehr zur Prüfung melden. Nach 36 Monaten muss auch die praktische Prüfung bestanden sein, wobei zwischen Theorieprüfung und Praxisprüfung maximal 24 Monate liegen dürfen. Andernfalls gilt der Führerschein als abgebrochen.

c) Das Küstenfunkpatent SRC und das Binnenfunkpatent UBI müssen spätestens 24 Monate nach Kursbeginn mit der erfolgreichen Theorie- und Praxisprüfung abgeschlossen sein. Andernfalls werden wir den Kursteilnehmer nicht mehr zur Prüfung melden. 

d) Das Bodenseeschifferpatent muss spätestens 24 Monate nach Kursbeginn mit der erfolgreichen Theorieprüfung abgeschlossen sein. Andernfalls werden wir den Kursteilnehmer nicht mehr zur Prüfung melden.